Kleinanleger, die dem Zwangsumtausch ihrer Anleihen
bei dem griechischen Schuldenschnitt nicht zugestimmt hätten, könnten
vor einem deutschen Gericht Schadenersatz einklagen, glaubt die Deutsche
Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
Dies sagte der
Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
(DSW), Thomas Hechtfischer, in Berlin. Die privaten Gläubiger müssen auf
mindestens 53,5 Prozent ihrer Forderungen verzichten und erhalten neue
Papiere mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Mit diesem Vorgehen verstoße
Griechenland gegen Völker- und Europarecht, sagte Jurist Dirk Unrau.
Insgesamt machten die Anleger den Angaben zufolge Verluste zwischen 76 und 80 Prozent. Privatanleger, die Bonds im Volumen von insgesamt rund 170 Millionen Euro hielten, hätten sich bereits für eine Klage entschieden, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Durchschnittlich besitze jeder von ihnen Anleihen im Wert von 25 000 Euro. Nach Schätzungen der DSW haben kleine institutionelle und private Anleger aus Deutschland mit einem Anleihevolumen von insgesamt fünf bis sechs Milliarden Euro die Möglichkeit zur Klage.
Bei einer Bündelung der Klagen an großen Gerichtsstandorten in Deutschland können die Anleger laut Hechtfischer bis zu 80 Prozent der Anwaltskosten sparen. Schon jetzt hätten sich dafür in den größten Städten genügend Betroffene zusammengefunden. Die Anerkennung eines deutschen Urteils in Griechenland sei „kein Problem, so lange Griechenland in der EU ist“. Die ersten Klagen sollen schon in den kommenden Wochen eingehen.
Insgesamt machten die Anleger den Angaben zufolge Verluste zwischen 76 und 80 Prozent. Privatanleger, die Bonds im Volumen von insgesamt rund 170 Millionen Euro hielten, hätten sich bereits für eine Klage entschieden, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Durchschnittlich besitze jeder von ihnen Anleihen im Wert von 25 000 Euro. Nach Schätzungen der DSW haben kleine institutionelle und private Anleger aus Deutschland mit einem Anleihevolumen von insgesamt fünf bis sechs Milliarden Euro die Möglichkeit zur Klage.
Bündelung von Verfahren spart Anwaltskosten
Ein Verfahren in Deutschland sei der direkteste und kostengünstigste Weg, sagte Hechtfischer. Die Möglichkeit einer Musterklage sowie von Klagen in Griechenland selbst seien wegen der Gefahr der Verjährung verworfen worden. „Die griechische Regierung versteht es wunderbar, Prozesse in die Länge zu ziehen“, sagte Tüngler.Bei einer Bündelung der Klagen an großen Gerichtsstandorten in Deutschland können die Anleger laut Hechtfischer bis zu 80 Prozent der Anwaltskosten sparen. Schon jetzt hätten sich dafür in den größten Städten genügend Betroffene zusammengefunden. Die Anerkennung eines deutschen Urteils in Griechenland sei „kein Problem, so lange Griechenland in der EU ist“. Die ersten Klagen sollen schon in den kommenden Wochen eingehen.
Die DSW will private Anleger unterstützen, die
Griechenland-Anleihen als vermeintlich gut rentierliche Investments in
ihrem Depot haben. „Uns geht es nicht darum, Spekulanten zu ihrem Geld
zu verhelfen, die Griechenlandanleihen für niedrige Kurse eingesammelt
haben, um auf dem Rücken der Steuerzahler ein schnelles Geschäft machen
zu können“, sagte Tüngler.
mv/dpa
http://www.focus.de
5/10/12
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