Friday, February 7, 2014

EZB-Anleihenaufkäufe: Karlsruhe lässt EuGH über Euro-Rettung entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht bezweifelt, dass das EZB-Programm zum unbegrenzten Aufkauf maroder Staatsanleihen mit EU-Recht vereinbar ist. Es verweist die Entscheidung an den EuGH.


Über den umstrittenen Anti-Krisen-Kurs der Europäischen Zentralbank in der Euro-Staatsschuldenkrise muss der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass es ein entsprechendes Verfahren ausgesetzt und den Luxemburger Richtern zur Vorabentscheidung vorgelegt habe.

Insbesondere gehe es darum, ob der im Sommer 2012 von der EZB in Aussicht gestellte unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen aus Krisenländern ("OMT-Beschluss") der Euro-Zone mit EU-Recht vereinbar sei.
Im OMT-Beschluss ("Outright Monetary Transactions") ist vorgesehen, dass die EZB Staatsanleihen ausgewählter Mitgliedstaaten in theoretisch unbegrenzter Höhe ankaufen kann. Voraussetzung ist indes, dass das betroffene Land dies beantragt – und sich zu Einsparungen und Strukturreformen verpflichtet. Bislang ist es noch nie zu Anleihekäufen nach diesem Beschluss gekommen.
Die deutschen Verfassungsrichter neigen deshalb zur Annahme, dass die EZB ihre Befugnisse überschritten habe, überlassen die Entscheidung aber dem EuGH.

EZB: Anleihenkäufe vom Mandat gedeckt

Die EZB nimmt die Bewertung ihres umstrittenen Anleihenkaufprogramms durch das Gericht gelassen zur Kenntnis: "Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist", teilte die Notenbank mit. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Karlsruher Richter dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegen.

Der Finanzmarktexperte des Centrums für Europäische Politik (CEP) in Freiburg, Bert Van Roosebeke, sagte, beim EuGH werde das OMT-Programm größere Aussichten haben: "Die Chancen stehen in der Tat besser in Luxemburg als in Karlsruhe". Von einem Freifahrtschein für die EZB wolle er aber nicht sprechen....................................http://www.welt.de/wirtschaft/article124615730/Karlsruhe-laesst-EuGH-ueber-Euro-Rettung-entscheiden.html
7/2/14
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2012

1 comment:

  1. Reaktionen auf BVerfG-Beschluss zur EZB....Mit Respekt zur Kenntnis genommen....

    Die EU-Kommission hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, im Rechtsstreit um das Euro-Rettungsprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. "Wir begrüßen, dass das Gericht diese Frage an den Europäischen Gerichtshof verwiesen hat", sagte der Sprecher von EU-Währungskommissar Olli Rehn.

    Gleichzeitig betonte er, dass die EU-Kommission das Anleihen-Kaufprogramm der EZB für rechtmäßig halte: "Die Kommission hat bei mehr als einer Gelegenheit erklärt, dass sie zuversichtlich ist, dass die EZB - die ihr Mandat in völliger Unabhängigkeit ausübt und im Einklang mit EU-Recht handelt." Die EU werde die Karlsruher Entscheidung nun prüfen und sich wie üblich mit Stellungnahmen für den EuGH einbringen...................http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ezb322.html
    7/2/14

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