Das Bundesverfassungsgericht bezweifelt, dass das EZB-Programm zum
unbegrenzten Aufkauf maroder Staatsanleihen mit EU-Recht vereinbar ist.
Es verweist die Entscheidung an den EuGH.
Über den umstrittenen
Anti-Krisen-Kurs der Europäischen Zentralbank in der
Euro-Staatsschuldenkrise muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht teilte am Freitag
in Karlsruhe mit, dass es ein entsprechendes Verfahren ausgesetzt und
den Luxemburger Richtern zur Vorabentscheidung vorgelegt habe.
Insbesondere
gehe es darum, ob der im Sommer 2012 von der EZB in Aussicht gestellte
unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen aus Krisenländern ("OMT-Beschluss")
der Euro-Zone mit EU-Recht vereinbar sei.
Im OMT-Beschluss ("Outright Monetary Transactions")
ist vorgesehen, dass die EZB Staatsanleihen ausgewählter
Mitgliedstaaten in theoretisch unbegrenzter Höhe ankaufen kann.
Voraussetzung ist indes, dass das betroffene Land dies beantragt – und
sich zu Einsparungen und Strukturreformen verpflichtet. Bislang ist es
noch nie zu Anleihekäufen nach diesem Beschluss gekommen.
Die deutschen
Verfassungsrichter neigen deshalb zur Annahme, dass die EZB ihre
Befugnisse überschritten habe, überlassen die Entscheidung aber dem
EuGH.
EZB: Anleihenkäufe vom Mandat gedeckt
Die EZB nimmt
die Bewertung ihres umstrittenen Anleihenkaufprogramms durch das Gericht
gelassen zur Kenntnis: "Die EZB unterstreicht erneut, dass das
OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist", teilte die Notenbank mit. Es
ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass
die Karlsruher Richter dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegen.
Der Finanzmarktexperte des Centrums für Europäische Politik (CEP) in
Freiburg, Bert Van Roosebeke, sagte, beim EuGH werde das OMT-Programm
größere Aussichten haben: "Die Chancen stehen in der Tat besser in
Luxemburg als in Karlsruhe". Von einem Freifahrtschein für die EZB wolle
er aber nicht sprechen....................................http://www.welt.de/wirtschaft/article124615730/Karlsruhe-laesst-EuGH-ueber-Euro-Rettung-entscheiden.html
7/2/14
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Απάντηση ΕΚΤ σε Bundesbank: Βάσει των κανονισμών μας το πρόγραμμα αγοράς ομολόγων
Προειδοποίηση Άσμουσεν για το πρόγραμμα αγοράς ομολόγων.....
La Germania mette sotto processo l'euro.....Nel mirino della Corte costituzionale tedesca gli acquisti di bond da parte della Bce.....
Vor der Verhandlung in Karlsruhe „Die Eurozone stand kurz vor dem unkontrollierten Zerfall“......
Vier Szenarien für das EZB-Urteil aus Karlsruhe....
Reaktionen auf BVerfG-Beschluss zur EZB....Mit Respekt zur Kenntnis genommen....
ReplyDeleteDie EU-Kommission hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, im Rechtsstreit um das Euro-Rettungsprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. "Wir begrüßen, dass das Gericht diese Frage an den Europäischen Gerichtshof verwiesen hat", sagte der Sprecher von EU-Währungskommissar Olli Rehn.
Gleichzeitig betonte er, dass die EU-Kommission das Anleihen-Kaufprogramm der EZB für rechtmäßig halte: "Die Kommission hat bei mehr als einer Gelegenheit erklärt, dass sie zuversichtlich ist, dass die EZB - die ihr Mandat in völliger Unabhängigkeit ausübt und im Einklang mit EU-Recht handelt." Die EU werde die Karlsruher Entscheidung nun prüfen und sich wie üblich mit Stellungnahmen für den EuGH einbringen...................http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ezb322.html
7/2/14