Vor dem Staatsbesuch von Bundespräsident Gauck bemüht sich die Regierung
in Athen, die umstrittenen Forderungen gegen Deutschland wegen der
Besetzung 1941 bis 1944 zu vertagen.
Von Sven Felix Kellerhoff
Von Sven Felix Kellerhoff
Ein Jahr schon kursieren die
Empfehlungen durch verschiedene Ministerien in Athen, und sie sind
trotzdem noch immer geheim. Möglichst niemand soll wissen, so will es
die Regierung von Ministerpräsident Antonis Samaras offenbar, was eine
Abteilung des Staatsrates, eines beratenden Gremiums, in der
umstrittenen Frage der Reparationsforderungen Griechenlands an die
Bundesrepublik wegen der Besetzung durch die Wehrmacht 1941 bis 1944 verlangt.
Jetzt hat
Außenminister Evangelos Venizelos im außenpolitischen Ausschuss des
griechischen Parlaments mitgeteilt, der Bericht überzeuge ihn nicht. Er
habe Zweifel, ob die Vorschläge angemessen seien. Eventuelle rechtliche
Auseinandersetzungen mit Deutschland würden kein Ergebnis bringen,
zitieren griechische Medien aus der vertraulichen Sitzung des
Ausschusses. "Wenn der vorgeschlagene juristische Weg verfolgt wird,
dürfte das keinen Erfolg haben", sagte Venizelos.
Bei dem Streit geht
es unter anderem um einen zwangsweise von der griechischen Nationalbank
an die Reichsbank abgeführten "Kredit" von 476 Millionen Reichsmark. Je
nachdem, wie man diese Summe umrechnet und für die 69 Jahre seit 1945
verzinst, könnte dabei eine theoretische Schuld von bis zu 75 Milliarden
im Jahr 2014 entstehen.
Der rechtliche Status dieser
Zwangsabgabe ist umstritten; die Bundesregierung betont, dass dieser
Kredit wie die anderen, unbestreitbaren Schäden in Griechenland durch
die Besatzung durch bilaterale Abkommen schon lange erledigt sind. So
wurden bereits während der Gründung der Bundesrepublik
Sachentschädigungen geleistet, vor allem Maschinen aus westdeutscher
Produktion. Der damalige Gesamtwert betrug rund 25 Millionen Dollar, was
zu dieser Zeit 105 Millionen Mark entsprach und heute je nach
Berechnungsmethode bis zu zwei Milliarden Euro ergeben.
Außerdem stellte
Bonn 1953 einen Investitionskredit von 200 Millionen Mark zur
Verfügung. Schließlich folgten individuelle Wiedergutmachungszahlungen
für Opfer der NS-Besatzung: Am 18. März 1960 einigten sich Griechenland
und die Bundesregierung, dass 115 Millionen Mark für griechische Opfer
der NS-Herrschaft überwiesen wurden. Das war geknüpft an die übliche
Zusage, keine weiteren Forderungen auf individuellen Schadenersatz mehr
durchsetzen zu dürfen..................... http://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article125215421/Griechenland-ueberprueft-Reparationsforderungen.html
26/2/14
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